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Kündigungen und Aufhebungsverträge

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich im Individualarbeitsrecht Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausschließlich in Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen.

Kompetente Unterstützung bei Kündigungen

Kündigungen sind oft ein heikles Thema und können sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer komplexe rechtliche Fragen aufwerfen. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung Ihrer Interessen, egal ob es um ordentliche oder außerordentliche Kündigungen geht.

Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen

Ein Aufhebungsvertrag kann eine einvernehmliche Lösung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses darstellen. Ich helfe Ihnen, faire und rechtssichere Aufhebungsverträge auszuhandeln und abzuschließen, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen und Konflikte vermeiden.

Individuelle Beratung und Vertretung

Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine maßgeschneiderte Herangehensweise. Mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise im Arbeitsrecht biete ich Ihnen eine individuelle Beratung und Vertretung, die sich an Ihren spezifischen Anforderungen orientiert.

Warum ich?

  • Langjährige Erfahrung: Seit mehr als 20 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig.
  • Spezialisiert: Fokussierung auf Kündigungen und Aufhebungsverträge.
  • Vertrauensvoll: Persönliche Betreuung und engagierte Vertretung Ihrer Interessen.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, am besten per E-Mail, indem Sie mir kurz die Hintergründe und Eckdaten zu Ihrem Fall schildern. Ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, damit wir gemeinsam das weitere Vorgehen abstimmen können.

 

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM):

Beim BEM handelt es sich um einen strukturierten Suchprozess, der dazu dient, Arbeitsunfähigkeitszeiten von Mitarbeitern zu reduzieren und wertvolle Mitarbeiterressourcen zu erhalten. Denn längere und häufige Erkrankungen belasten sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Für solche Fälle ist die Einleitung eines BEM gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX durch den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem folgende Fragen sind im Rahmen eines BEM-Verfahrens zu beantworten:

  • Auf welche Weise kann die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden?
  • Mit welchen Leistungen oder Hilfen kann erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden?
  • Wie kann der bedrohte Arbeitsplatz gesichert werden?

Nähere Informationen über das BEM finden Sie hier.

Fundierte Auskünfte erhalten

Sich anbahnende oder bereits bestehende Konflikte können aus arbeitsrechtlicher Sicht sachlich betrachtet werden. Oft ergeben sich dadurch Ansätze im Umgang mit dem Konflikt.

Sicherheit gewinnen

Wer Bescheid weiß, tritt sicher auf, setzt seine Schritte bewusst und kennt seine Rechte. Dadurch ist Kommunikation auf einer neuen, sachlichen und lösungsorientierten Ebene möglich.

Mediation

Als Alternative zur „klassischen“ anwaltlichen Tätigkeit biete ich auch Konfliktlösung durch Mediation an.