figur erleuchtungDie 18. Zivilkammer des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hält die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Jörg Kachelmann für erfunden und den früheren ARD-Wettermoderator ohne wenn und aber für unschuldig. Nach einem am Mittwoch, 28.09.2016, verkündeten Urteil muss seine Ex-Freundin Claudia D. daher rund 7.100,00 € Schadenersatz zahlen (AZ: 18 U 5/14). Auch wenn Kachelmanns Untersuchungshaft auf einen Haftbefehl und damit auf staatliches Handeln zurückgehe, müsse sich Claudia D. dies wegen ihrer bewussten Falschaussagen anrechnen lassen.

Kachelmanns Ex-Freundin Claudia D. hatte den früheren Wettermoderator der ARD-„Tagesthemen“ am 09.02.2010 angezeigt. Sie gab dabei an, von Kachelmann in ihrer Wohnung vergewaltigt worden zu sein. Er soll ihr dabei ein Küchenmesser an den Hals gedrückt und sie unter Todesdrohungen zum Sex gezwungen zu haben.

Das Amtsgericht Mannheim erließ daraufhin einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Kachelmann wurde am 20.03.2010 auf der Rückreise von Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen. Der Wettermoderator befand sich daraufhin knapp vier Monate in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhob schließlich Anklage wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung.

In einem bundesweit beachteten Prozess sprach das Landgericht Mannheim den Wetter-Experten am 31.05.2011 frei – allerdings nur aus Mangel an Beweisen und nicht wegen erwiesener Unschuld.

Kachelmann forderte nun von seiner Ex-Freundin Schadenersatz für Kosten, die ihm während der Untersuchungshaft und für das Verfahren entstanden seien. Er habe auf eigene Kosten mehrere Sachverständige beauftragen müssen, die die Glaubwürdigkeit von Claudia D. und die vorgezeigten Verletzungen entkräften. Zuletzt ging es um insgesamt 7.100,00 €.

Das OLG Frankfurt sprach Kachelmann nun den Schadenersatz zu. Zwar gehe die Untersuchungshaft unmittelbar auf den Haftbefehl und damit auf staatliches Handeln zurück. Dennoch sei Claudia D. schadenersatzpflichtig. Denn sie habe „wissentlich eine unwahre Strafanzeige erstattet“, die zu einer Freiheitsentziehung von Kachelmann führte. Die Ex-Freundin habe mit ihren falschen Aussagen über die Vergewaltigung die Strafverfolgungsbehörden „vorsätzlich getäuscht“.

Nach einem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Uniklinikums Frankfurt am Main habe sich Claudia D. die festgestellten Verletzungen wohl selbst zugefügt. Die Verletzungen seien mit ihren Schilderungen über das angebliche Vergewaltigungsgeschehen nicht in Einklang zu bringen, betonten die Frankfurter Richter. Selbst im Ermittlungsverfahren habe die Ex-Freundin „unstreitig teilweise falsch ausgesagt“.

Sie habe mit ihrer Falschaussage auch vorsätzlich gehandelt. Ihr sei es darauf angekommen, dass Kachelmann verhaftet wird.

Damit kam der 18. Zivilsenat des OLG Frankfurt zu einer deutlich anderen Bewertung der erhobenen Beweise, als im Strafverfahren das Landgericht Mannheim. Das OLG betonte, dass Zivilgerichte an die Feststellungen der Strafgerichte nicht gebunden sind.

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